IKZ AUGSBURG

GLOSSAR

Kaufnebenkosten

Wenn Sie sich dazu entschließen eine Immobilie in München zu kaufen, müssen auch die Kaufnebenkosten berücksichtigt werden

Beim Kauf einer Immobilie muss man als Käufer damit rechnen, dass zusätzlich zu dem eigentlichen Kaufpreis nochmal 14% davon in Form von Nebenkosten auftreten. Das wären bei einem Kaufpreis von 500.000 € dann zusätzliche 65.000 € Nebenkosten für die Immobilie. Manche der Kreditinstitute bestehen sogar darauf, dass Käufer die Nebenkosten mit ihrem Eigenkapital finanzieren müssen. Als Kaufnebenkosten bezeichnet man alle Kosten, welche zu dem Kaufpreis einer Immobilie dazu gerechnet werden müssen. Kosten, welche als Nebenkosten gerechnet werden sind Notarkosten, die Grundgewerbesteuer sowie die Maklerprovision. Notarkosten sind nicht abwendbar, da in Deutschland ein Immobilienkauf nur von statten gehen kann, wenn ein Notar die Kaufvertragsabwicklung beurkundet hat. Die Kosten entstehen hier bei dem Aufsetzen von dem Kaufvertrag, der Einrichtung des Notaranderkontos und die Eintragung in die Grundbücher, also den Eigentümerwechsel, Auflassungsvormerkung und die Grundschuldbestellung. Je nachdem wie viel Aufwand der Notar bei der Kaufabwicklung hat, umso höher sind die Notarkosten dann am Ende. Maklergebühren müssen dann zusätzlich gezahlt werden, wenn Sie einen Immobilienmakler für Ihren Kauf hinzugezogen haben. Hier gibt es keinen festen Betrag, da Maklerprovisionen nicht festgeschrieben sind. Meistens hängt die Provision davon ab, in welcher Umgebung Sie Ihre Immobilie erwerben. Das sind meistens dann zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises. 
Falls man sich dazu entschließt, das Bestellerprinzip einzuführen, dann fallen die Kosten nur dann an, wenn der Käufer den Makler beauftragt hat. Normalerweise heuern die Verkäufer einer Immobilie einen Makler an, was dazu führt, dass die Kaufnebenkosten für den Käufer sinken. Außer der Verkäufer entschließt sich dazu, die Maklerkosten, die er tragen musste, zu dem Verkaufspreis dazu zu rechnen, dass führt dann wieder unmittelbar dazu, dass die Notarkosten und Grundgewerbesteuern höher werden. Grunderwerbsteuer fallen bei Immobilienkäufen in Augsburg immer an. Die Grunderwerbsteuer beträgt für Eigentumswohnungen und Häuser oftmals 3,5% vom Kaufpreis. Es muss aber im Kaufvertrag festgelegt werden, ob der Käufer oder der Verkäufer die Grunderwerbsteuer zahlen muss. Normalerweise trägt aber der Käufer die Grunderwerbssteuer.



Weitere Begriffe:

<< Jahresabrechnung Kaufvertrag >>

Zurück zur Übersicht