IKZ AUGSBURG

GLOSSAR

Herstellungskosten

Je nach Erhaltungsaufwand sowie Herstellungs- und Anschaffungskosten gestalten sich die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten Ihrer Immobilie

Gemäß § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB umfassen die Herstellungskosten, alle Aufwendungen, welche durch den Bau einer Immobilie entstehen.  Dazu gehören neben Handwerkerarbeiten auch Kosten, welche in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Herstellung stehen sowie Unkosten, die gezwungenermaßen in Verbindung mit der Herstellung entstehen oder hierzu stehen. Weitere Baunebenkosten wie beispielweise Bauabnahmegebühren, Fahrtkosten zur Baustelle oder auch Architektenhonorare sind auf die Herstellungskosten anrechenbar. Den Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen hinzuzuordnen welche notwendig sind, um eine Immobilie in Augsburg erwerben zu können.
Hierzu zählen die Notarkosten, der Kaufpreis der Immobilie, die Maklerprovision, die Grundbuchkosten als auch die Finanzierungskosten. Nicht abzugsfähig sind Anschaffungskosten für Grund und Boden, diese müssen dahingehend aus dem Kaufpreis der Immobilie rausgerechnet werden. Ebenfalls werden nachträglich entstandene Aufwendungen für etwaige Modernisierungs- als auch Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen von Um- und Ausbauten innerhalb der ersten 3 Jahre nach Anschaffung der Immobilie, welche ohne Umsatzsteuer weniger als 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes betragen als Herstellungskosten betrachtet. Anfallende Kosten, welche den substantiellen Immobilienwert deutlich heben oder optimieren, vergrößern in gleichem Zuge die Bemessungsgrundlage wie auch entsprechende Abschreibungen. Gelten zu machen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten über die Nutzungsdauer des Gebäudes (häufig 50 Jahre) nach AfA. Eine Unterteilung der Anschaffungskosten separat nach Grundstück und Gebäude ist notwendig, wenn ein Grundstück mit Immobilie gekauft wird. Durch die Abschreibung wird eine gleichmäßige lineare Aufteilung der Kosten auf die durch den Gesetzgeber vorgegebene Nutzungsdauer ermöglicht. 


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